Lerntherapie
Astrid Meier
Lerntherapie
Ich kann das nicht!“
„Dann musst du mehr üben!“
Wie oft haben Sie als Eltern / Lehrer diesen Satz schon von Ihrem / einem Kind gehört, wenn es um die Schule geht, bzw. den 2. Satz vom Lehrer oder von sich selbst gehört.
Da Sie das aber bereits intensiv tun werden, kann es sein, dass Sie verzweifeln. Bei Kindern, die eine sogenannte
Teilleistungsschwäche im Bereich Lesen, Schreiben, Rechnen oder auch der Aufmerksamkeit haben, reicht das „normale“ Üben nicht, oder nicht ausreichend. Hier kann eine Lerntherapie die Lösung sein.
Mögliche Ursachen für eine Teilleistungsschwäche können sein: unausgereifte neurologische Prozesse (Reflexe) oder Körpernahsinne, Wahrnehmungsdefizite, Koordinationsprobleme oder Sprachentwicklungsstörungen.
Die Lerntherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Kinderarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater verordnet werden (u. a. wenn das Kind auch sprachliche Probleme hatte/hat).
Eine zweite Möglichkeit ist der begründete Wunsch der Eltern gegenüber dem Jugendamt über den
§ 35a, SGB VIII.
Dies kann dann von dieser Seite als Einzelfallentscheidung bewilligt werden.
Selbstverständlich besteht jederzeit auch die private Inanspruchnahme.
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Hier werden Sprech-, Sprach-, Schluck- und Stimmstörungen bei Patienten aller Altersstufen therapiert.